Einführung Unterstützte Kommunikation

Seminartage
Montag, 17. Februar 2025
Dienstag, 18. Februar 2025

Kurszeiten
09.00 - 16.30 Uhr

Beschreibung
Der Einführungskurs nach Standard der Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation e.V. führt die Teilnehmenden in die Unterstützte Kommunikation ein und vermittelt die Grundlagen des Fachgebietes. Die Inhalte des Kurses sind in fünf Bausteinen festgelegt.

Zertifikat
Die Teilnehmerzahl ist auf 25 begrenzt. Bei einer aktiven Teilnahme erhalten Teilnehmende ein Zertifikat der Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation e.V. Das Zertifikat des Einführungskurses berechtigt die Teilnehmenden dazu, das Zertifikat eines Aufbaukurses zu erwerben.

Dieser Kurs kann als Teil der Fortbildungsreihe zur UK-Fachkraft nach Standard der Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation e.V. besucht werden.

Verpflegung
Sie erhalten - wie bei allen Seminaren der GesUK e.V. - Tagungsgetränke und Snacks.
Aus organisatorischen Gründen ist auch ein Mittagessen inbegriffen. Dadurch erhöhen sich die Seminargebühren (300/240 Euro) um 5 Euro pro Tag. Bei Anmeldung können Sie angeben, ob Sie ein vegetarisches Essen wünschen. Andere Wünsche sowie Unverträglichkeiten können Sie uns per E-Mail mitteilen.

Zertifikats-Aufbaukurse in Bruchsal
Aufbaukurs Technische Hilfen in der UK, 15.-16. September 2025, Infos und Anmeldung
Aufbaukurs Diagnostik in der UK, 17.-18. Oktober 2025, Infos und Anmeldung

Seminarorganisation
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Aliki Gerich, a.gerich@gesellschaft-uk.org oder Telefon 0221 292 545 0-1.

Veranstalter:

Regionalgruppe Baden-Württemberg

Veranstaltungsort:

Lebenshilfe für Menschen mit Behinderungen, Bezirk Bruchsal-Bretten e. V.
Im Fuchsloch 5
76646 Bruchsal
Deutschland

Leitung / Referent / UK-Referent:

Dominik Pfeiffer, n.n.

Zielgruppen:

Einsteiger

Fortbildungspunkte:

16

Teilnahmegebühren:

310 EUR / ermäßigt 250 EUR

Teilnehmerzahl:

mindestens 6 / maximal 10

Ermäßigung
Die Ermäßigung gilt für Mitglieder der GesUK e.V.
sowie für Studierende, Schüler:innen und Bezieher:innen von Transferleistungen
wie ALG II, Sozialgeld oder Hilfen zum Lebensunterhalt nach SGB XII

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