Gebärden in der Unterstützten Kommunikation

Seminarzeiten
Montag, 13. Oktober 2025, 9-16:30 Uhr

Kursinhalte
Ziel dieser Fortbildung ist es, einen vertiefenden Überblick über das Thema „Gebärden in der Unterstützten Kommunikation“ zu erhalten. Der Kurs soll die Teilnehmer:innen befähigen, häufiger Lautsprachunterstützte Gebärden für unterschiedliche Zielgruppen zu nutzen.

Im Kurs findet eine Einordnung des Einsatzes von Lautsprachunterstützende Gebärden (LUG) vs DGS statt. Verschiedene Gebärdensammlungen werden vorgestellt und Aspekte beim Erlernen von Gebärden aufgezeigt. Die diagnostische Einordnung des Einsatzes von Gebärden wird im Kontext der Kommunikations- und Sprachentwicklung erarbeitet. Gebärden werden im Kurs ebenso vermittelt wie Ideen, diese im Alltag bei Unterstützt Kommunizierenden und in deren Umfeld einzuführen. Der Kurs hat einen hohen praktischen Anteil.

Zertifikat
Die Teilnahme an diesem Kurs setzt den Besuch eines Zertifikat-Einführungskurses nach Standard der Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation e.V. oder vergleichbare Kenntnisse voraus.

Das Zertifikat eines Einführungskurses berechtigt dazu, das Zertifikat eines Aufbaukurses zu erhalten. Bei vergleichbaren Kenntnissen erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebestätigung.

Dieser Kurs kann als Teil der Fortbildungsreihe zur UK-Fachkraft nach Standard der Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation e.V. besucht werden.

Verpflegung
Getränke sind in der Teilnahmegebühr inbegriffen.

Kursorganisation
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Aliki Gerich, a.gerich@gesellschaft-uk.org, 0221 989 45 217.

Veranstalter:

Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation e.V.

Veranstaltungsort:

Diakonie Stetten e.V. - Wildermuth-Saal
Schlossberg 37
71394 Kernen-Stetten
Deutschland

Leitung / Referent / UK-Referent:

Sabrina Beer

Zielgruppen:

Fortgeschrittene

Fortbildungspunkte:

8

Teilnahmegebühren:

200 EUR / ermäßigt 160 EUR

Teilnehmerzahl:

mindestens 14 / maximal 25

Ermäßigung
Die Ermäßigung gilt für Mitglieder der GesUK e.V.
sowie für Studierende, Schüler:innen und Bezieher:innen von Transferleistungen
wie ALG II, Sozialgeld oder Hilfen zum Lebensunterhalt nach SGB XII.

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