Beratungsstellen-Netzwerke

Die Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation e.V. unterstützt die Vernetzung von Beratungsangeboten in der Unterstützten Kommunikation.

Die vorgestellten Beratungsstellen-Netzwerke arbeiten unabhängig von der Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation e.V. Für die Richtigkeit der Daten und die Qualität des Angebotes übernimmt die Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation e.V. keine Gewährleistung.

Netzwerk der Beratungsstellen für Unterstützte Kommunikation in Norddeutschland
Foto von einem Treffen des UKB Nord
Foto von einem Treffen des UKB Nord

Die Mitarbeiter der Beratungsstellen für Unterstützte Kommunikation in Norddeutschland kommen seit 1999 dreimal jährlich zu einem Arbeitstreffen zusammen. In diesem Netzwerk sind Beratungsstellen und –initiativen der norddeutschen Länder vertreten. Über eine stark genutzte gemeinsame Mailingliste wird ständig Kontakt gehalten.
Im Mittelpunkt der Arbeitstreffen steht der Austausch der Beratungsstellen untereinander zu aktuellen Themen, die die Beratung betreffen.
Zudem finden regelmäßig Fortbildungen zu beratungsrelevanten Themen statt (z.B. zur Diagnostik des funktionalen Sehens in der UK, zu rechtlichen Grundlagen der Finanzierung, zu neuen Techniken in der UK usw.) Außerdem werden gemeinsam Einrichtungen besucht, die für die Arbeit mit UK von Bedeutung sind (Reha-Klinik, Berufsbildungswerk, SPZ, Wohneinrichtungen etc).

Weitere wichtige Bestandteile der Arbeit sind die Diskussion über eine Konzeption für UK-Beratungsstellen, deren Qualitätsstandards sowie die gegenseitige Information über neue Hilfsmittel und UK-relevante Veröffentlichungen.

Als Ansprechpartner steht Ihnen Arvid Spiekermann unter arvidspiekermann@gmx.de zur Verfügung.

Bundesarbeitsgemeinschaft der Beratungsstellen für Kommunikationshilfe e.V.

Seit vielen Jahren werden an verschiedenen Standorten Menschen mit Kommunikationseinschränkungen (oder -störungen) hinsichtlich ihrer Möglichkeiten und Fähigkeiten beraten. Einige Beratungsstellen entstanden aufgrund der Initiative von Lehrerinnen und Lehrern an Schulen für Menschen mit Behinderung. Andere Stellen arbeiten in Trägerschaft großer Einrichtungen oder wurden aufgrund privater Initiative bzw. durch Institutionen unterschiedlichster Art (Behindertenverbände, Universitäten etc.) ins Leben gerufen.

Um den unterschiedlichsten Initiativen die notwendige Gewichtung zu verleihen und eine Zugänglichkeit des Beratungsangebotes für alle Personengruppen zu gewährleisten, wurde am 3. Juli 2001 in Bonn die Bundesar-beitsgemeinschaft der Beratungsstellen für Kommunikationshilfe gegründet. Sie verfolgt das Ziel, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ohne Eingangsvoraussetzungen hinsichtlich des Alters oder der individuellen Fähigkeiten auf allen Ebenen des gesellschaftlichen Lebens durch Verbesserung ihrer Kommunikationsmöglichkeiten im umfassenden Sinn zu fördern und anerkannte Richtlinien für die in diesem Bereich tätigen Beratungseinrichtungen festzulegen.

Grundannahmen

Die Förderung kaum oder nicht sprechender Menschen kann sich nicht in der Förderung kommunikativer Kompetenzen erschöpfen, sondern muss alle Maßnahmen zur ganzheitlichen Entwicklungsförderung, somit auch von sozialen Fertigkeiten einschließen.

Hilfe für Menschen, die zur Entwicklung und Verwirklichung ihrer kommunikativen Möglichkeiten Alternativen zur gesprochenen und geschriebenen Sprache benötigen, muss die Förderung kognitiver Entwicklung ebenso im Blick haben wie eine Optimierung des Lebensumfeldes.

Zur umfassenden Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit schweren motorischen oder/ und kognitiven Einschränkungen gehört auch die Erweiterung eigenständiger Handlungsmöglichkeiten, etwa im Bereich der Umweltsteuerung und eigenständigen Mobilität, z.B. durch Hilfsmittel wie Rollstühle. Hierbei kommt motivierendem Material, wie etwa über Adaptionshilfen zugänglich gemachte Spielsachen, eine besondere Bedeutung zu. Ebenso sind Beratungen von Bezugspersonen einzuschließen, auch müssen positive Veränderungen beim sozialen Umfeld angestrebt werden.

Aufgaben

Alle Maßnahmen zur Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit haben weitest mögliche Selbstbestimmung und bessere gesellschaftliche Teilhabe der betroffenen Menschen bei Verringerung des Maßes an Abhängigkeit von Fremdhilfe zum Ziel. Zum Erreichen dieser Ziele nimmt der Verein insbesondere folgende Aufgaben wahr:

  1. Aufbau und Förderung von Einrichtungen, in denen Personen, die aufgrund von Behinderungen in ihrer Kommunikation beeinträchtigt sind sowie deren Kommunikationspartner von Verkaufsinteressen unabhängig beraten werden.
    Die Beratung schließt ein:
    • Feststellung des Versorgungsbedarfes nach umfassender Diagnostik und Einbezug des sozialen Umfeldes
    • Effiziente Erprobung und Einübung im Gebrauch von Heil- und Hilfsmitteln
    • Förderung, Behandlung und Unterstützung bei der Beschaffung von Hilfsmitteln

  2. Unterstützung beim Aufbau eines bundesweit flächendeckenden Beratungssystems
  3. Interessenvertretung insbesondere gegenüber Bundesministerien, Landesministerien, Rehabilitationsträgern auf Bundes- und Landesebene
  4. Zusammenarbeit mit Institutionen und Ausbildungsstätten im Bereich Kommunikationsförderung und Kommunikationshilfen
  5. Unterstützung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Kommunikationshilfe
  6. Kooperation mit Institutionen der Behindertenhilfe sowie mit Selbsthilfegruppen
  7. Vertretung der Interessen der Beratungsstellen und der auf Landesebene tätigen Mitgliedsorganisationen und Landesgruppen des Bundesverbandes insbesondere bei den Kostenträgern und auf politischer Ebene. Der Bundesverband unterstützt die Mitgliedsorganisationen.
  8. Erarbeitung und Überprüfung von verbindlichen Qualitätsstandards für die Mitglieder
    • Abstimmung von Berufsbildern, -bezeichnungen, Ausbildungsrichtlinien
    • Aus- und Weiterbildung, Zulassungskriterien, Übergangsrichtlinien
    • Entwicklung von Curricula zur Qualifizierung von Mitarbeitern
    • Berufsbezeichnung, Übergangsrichtlinien
    • Koordinierung der Aus- und Weiterbildungsangebote
    • Qualitätssicherung, Qualitätsanalyse, Zertifizierung der Beratungsstellen
    • Ausstattung von Beratungsstellen
  9. Schiedsstelle in Konfliktsituationen für Klienten, Leistungsträger und Leistungserbringer
  10. Förderung der internationalen Zusammenarbeit
  11. Fortentwicklung der Leistungsfelder mit Öffentlichkeitsarbeit

Mitglieder

Die BAG BKOM besteht zurzeit aus 17 juristischen und 14 natürlichen Mitgliedern.

Unter dem Dach der BAG haben sich Beratungsstellen, die nicht alle der Bundesarbeitsgemeinschaft angehören, zu Landesarbeitsgemeinschaften (LAG) zusammengeschlossen, um sich gegenüber Kostenträgern o.a. von der BAG BKOM vertreten zu lassen. BKOM-Landesarbeitsgemeinschaften sind:

LAG Nord: bestehend aus Beratungsstellen in Berlin, Brandenburg und Niedersachsen

LAG Rheinland-Pfalz: bestehend aus 11 Beratungseinrichtungen

LAG Bayern: bestehend aus 10 ELECOK-Beratungsstellen

LAG Nordrhein-Westfalen: bestehend aus den Beratungsstellen der Universitäten von Dortmund und Köln sowie Beratungsstelle in Vollmarstein

Aktuelle Vorhaben

  • Mitwirken bei der Aktualisierung des Hilfsmittelkataloges (Produktgruppe XVI „Kommunikationshilfen" in Kooperation mit MDS, BEH, DBSV, ISAAC- GSC, VdK), insbesondere Einbringung der Kommunikationsanbahnung
  • Kooperation mit der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) und Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)
  • Kooperation mit der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD gGmbH i.G.)
  • Erarbeitung von Qualitätsstandards für Beratungsstellen Unterstützte Kommunikation
  • Entwurf zu Rahmenempfehlungen zur ambulanten Rehabilitation kommunikativer Störungen nichtsprechender schwerstbehinderter Menschen
  • Konzeptentwurf zu einer modular aufgebauten Versorgungsstruktur
  • Schaffung einer innovativen Versorgungsstruktur durch Entkoppelung der Ermittlung des Versorgungsbedarfs vom Hilfsmittelverkauf bei gleichzeitiger Unabhängigkeit vom Kostenträger
  • Untersuchungen zum tatsächlichen Hilfsmittelbedarf im Bereich UK und zum Einsparungspotenzial bei Einschaltung unabhängiger Beratungsstellen

Die BAG BKOM leistet somit einen wichtigen Beitrag, anbieter- und kostenträgerneutral und nur an den Bedürfnissen der Menschen mit Kommunikationsbeeinträchtigungen orientiert, Hilfen zur Kommunikation im weitesten Sinne zugänglich zu machen. Damit können in erheblichem Maße Abhängigkeit von Fremdhilfe verringert und eine bessere gesellschaftliche Teilhabe erreicht werden.

Der Begriff „Kommunikation" wird im Verständnis der BAG BKOM folglich sehr umfassend und praxisbezogen interpretiert und umfasst u.a. Hilfen

  • zur nicht- lautsprachlichen und lautsprachlichen Verständigung,
  • zur Kontrolle des Umfeldes und zur Steuerung von Hilfsmitteln für die Mobilität,
  • zur in Anspruchnahme moderner Informationstechnologien,
  • zum Spielen, für schulisches Lernen, sowie berufliche Tätigkeit bzw. eigenständige Beschäftigung.

Im Gegensatz zu an Verkaufsinteressen gebundenen Beratungen erhalten die Rehabilitationsträger ausschließlich an den Bedürfnissen der Versicherten abgestimmte Versorgungsempfehlungen, in die aufbauend auf der medizinischen Indikation detaillierte, auf die Hilfsmittel-Nutzung bezogene motorische, kognitive und kommunikative Fähigkeiten ebenso einfließen, wie die Motivation der Versicherten, die Kommunikationsgelegenheiten sowie das soziale Umfeld. Dies kann allerdings im Einzelfall auch die Möglichkeit einer begründeten Empfehlung, (noch) keine Hilfsmittelversorgung vorzunehmen, einschließen. Zudem werden im Rahmen eines umfassenden Förderplans auch pädagogisch- therapeutische Maßnahmen in die Versorgungsempfehlung einbezogen.


BAG-BKOM e.V. Geschäftsstelle
Bundesallee 114
12161 Berlin
Tel.: (030) 850 74 201
Fax: (030) 852 33 32
E-Mail: info@bag-bkom.de
Internet: www.bag-bkom.de